Dieses Recht umfasst besondere Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen.
Dabei unterstützen wir sie bei Anträgen auf Schwerbehinderung, vertreten Sie bei einem Feststellungsbescheid zum Grad der Schwerbehinderung und verteten Sie vor dem Sozialgericht.
Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung der Anerkennung der Behinderung oder einer Gleichstellung, z.B. hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes bei Arbeitsverträgen.
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