ANWALTSKANZLEI HAUCK & WISSER
ANWALTSKANZLEIHAUCK & WISSER

Schwerbehindertenrecht

Dieses Recht umfasst besondere Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen.

 

Dabei unterstützen wir sie bei Anträgen auf Schwerbehinderung, vertreten Sie bei  einem Feststellungsbescheid zum Grad der Schwerbehinderung und verteten Sie vor dem Sozialgericht.

 

Wir vertreten Sie bei der Durchsetzung der Anerkennung der Behinderung oder einer Gleichstellung, z.B. hinsichtlich des besonderen Kündigungsschutzes bei Arbeitsverträgen.

Hier finden Sie uns

Anwaltskanzlei HAUCK & WISSER
Dresdener Str. 2
D-67454 Haßloch

Kontakt

E-Mail: info@ra-hauck.de

 

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Tel. (06324) 98 07 97

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