Wir vertreten Sie z.B. bei der Unfallabwicklung, machen Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche für Sie geltend, ebenso wie z.B. Nutzungsausfall- entschädigung oder Mietwagenkosten und bei ungerechtfertiger Herabstufung Ihres Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Versicherung nach einem unverschuldeten Unfall.
Wir vertreten Sie vor Behörden und Gerichten bei einem Bußgeldbescheid nach einem Verkehrsunfall oder bei Ordnungswidrigkeiten, wenn Sie z.B. zu schnell gefahren sind oder den Abstand nicht eingehalten haben, bei einem Fahrverbot, der Entziehnung des Führerscheins sowie bei behördlichen Auflagen vor Behörden und Gerichten.
|
|
|